Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Informationen, Beratung und Auskunft zu möglichen Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten
Wann?
- Telefonisch oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- Vor Ort
- Hintergasse 15, Fachbereich Soziale Dienste, Tina Taffet, 693-1233 und Carolyn Berck-Koch, 693-1165. senioren@rodgau.de
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.
Erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.