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Bürgergeld beantragen

Kurzinfo

Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch die Pro Arbeit des Kreis Offenbach.

Nähere Informationen finden Sie auf www.proarbeit-kreis-of.de.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Das Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit

  • Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen,
  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und
  • Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

Ob Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Jobcenter bewilligt die Leistungen daher normalerweise für 12 Monate. Manchmal bewilligt das Jobcenter Arbeitslosengeld II für nur 6 Monate, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen jeden Monat unterschiedlich hoch ist oder gegebenenfalls im Rahmen der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen.

Frist

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.

Verfahrensablauf

Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht auch online.

Bürgergeld schriftlich beantragen:

  • Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Es befindet sich im Landkreis oder der Stadt, in dem oder der Sie sich gewöhnlich aufhalten oder gemeldet sind.
  • Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen.
  • Die Antragsvordrucke können Ihnen zugesendet werden, wenn Sie dies zum Beispiel in einem Telefonat oder per E-Mail wünschen. Sie finden die Antragsvordrucke auch im Internet.
  • Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.
  • Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch:
    • Miet-, Heiz- und Nebenkostennachweis und
    • Einkommens- und Vermögensnachweis.
  • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.

Bürgergeld online beantragen:

Falls Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter nicht bekannt ist, können Sie auf der Sozialplattform unter Angabe Ihres Wohnortes die zuständige Stelle ermitteln     

Wenn Sie in einem Landkreis oder einer Stadt unter Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit leben: 

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus.
  • Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert.
  • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.

Wenn Sie in einem Landkreis oder einer Stadt leben, in welchem die Zuständigkeit bei einem zugelassenen Kommunalen Träger liegt:

  • Rufen Sie die Seite der Sozialplattform auf
  • Ermitteln Sie die für Ihren Wohnort zuständige Stelle 
  • Wenn in Ihrem zuständigen Jobcenter ein Onlinedienst zur Verfügung steht, wird Ihnen der Link zum Online-Antrag angezeigt. 
  • Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus.
  • Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert.
  • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie
    • mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und
    • mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Wenn Sie nach 1963 geboren sind, liegt diese bei 67 Jahren. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a Sozialgesetzbuch II (SGB II) nachschauen.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer beziehungsweise vorrangiger Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten können.
  • Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (zum Beispiel Wohngeld) oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes, welche zur Deckung des Lebensunterhalts Ihrer Bedarfsgemeinschaft ausreichen.
  • Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.

Ausnahme:

  • Ausländische Staatsbürger, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen, haben in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Ausnahme von der Ausnahme:

  • Der Ausschluss vom Bürgergeld gilt nicht für Ausländische Staatsbürger, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
  • Unter diese Regelung fallen insbesondere geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument:
    • Personalausweis oder
    • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
  • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
    • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Hinweise (Besonderheiten)

Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert und auf die Höhe der Zeit gebracht. Weitere Informationen erhalten sie auf dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit sowie der Sozialplattform.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.