Städtische Unterstützungsfonds
Unterstützungsfonds Kultur
Die Stadt Rodgau stellt mit einem "Unterstützungsfonds Pandemiefolgen Kultur" 200.000 Euro bereit für Rodgauer Kulturschaffende und -anbieter, die aufgrund pandemiebedingter Veranstaltungsausfälle finanzielle Verluste zu beklagen haben. Anträge werden nach Eingangsdatum berücksichtigt und sind einschließlich der geforderten Nachweise ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 31.03.2021 zuzusenden. Näheres zu Zuwendungsfähigkeit, Antragsstellung und Höhe der Zuwendung kann den Zuteilungsregeln entnommen werden. Zuständig ist die städtische Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt, Ansprechpartner dort Herr Steffen Reichenbach, Telefon 693-1224, Mail kultur@rodgau.de.
Zuteilungsregeln Unterstützungsfonds Pandemiefolgen Kultur
Antragsformular Unterstützungsfonds Pandemiefolgen Kultur
Antragsformular Folgeblatt Unterstützungsfonds Pandemiefolgen Kultur
Unterstützungsfonds Gastronomie
Die Stadt Rodgau stellt mit einem "Unterstützungsfonds Pandemiefolgen Gastronomie" insgesamt 200.000 Euro für das Jahr 2021 für Rodgauer Gastronomiebetriebe bereit, die aufgrund pandemiebedingter Geschäftsschließungen bzw. Einschränkungen in der Bewirtung von Gästen vor Ort finanzielle Verluste zu beklagen haben. Jeder Einwohner von Rodgau kann über das Portal www.rodgau-helfen.de, nach einer persönlichen Registrierung, kostenfrei einen Gutschein im Wert von 5,- € bestellen. Diese Gutscheine sind dann bei den teilnehmenden Restaurants, Cafés und Bars in Rodgau bis 31.12.2021 einlösbar. Zuständig ist die städtische Agentur für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Telefon 693-1202, Mail helfen@rodgau.de.
Informationsblatt für Einwohner
Gutscheinportal auf www.rodgau-helfen.de
Unterstützungsfonds Einzelhandel
Zur Zeit erarbeitet die Stadt Rodgau ein Konzept zur Verteilung des Unterstützungsfonds Einzelhandel.