Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
- Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
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Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig:
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Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
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Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle
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Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
Voraussetzungen
- Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
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Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinRechtsgrundlage
Kurztext
- Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung
- Gilt für Letzthalter von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen
- Möglichkeit kostenloser Rückgabe an Hersteller oder Importeur
- Bedingung: Kein Fehlen wesentlicher Bauteile, Mindestdauer der Zulassung in der EU vor der endgültigen Stilllegung: 1 Monat
- Altautoverwertungsbetrieb ist verpflichtet einen Verwerttungsausweis auszustellen
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Zuständig:
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Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
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Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
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Kfz-Zulassungsstelle
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Kfz-Zulassungsstelle
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Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Typisierung
2/3