Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.
Zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde
Voraussetzungen
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinGemäß Ziffer 226132 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW)Rechtsgrundlage
Kurztext
- Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
- wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
- Voraussetzung: maßgebliche Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Hessen
Typisierung
3bStatus Bibliothekseintrag
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