Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

    • Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
    • personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person

    Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

  • Zuständige Stelle

    Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
    • Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
    • Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:

    • Betriebskonzept

    Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

    • Name, Vorname
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:

    • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Betreibende eines Prostitutionsgewerbes müssen bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde mitteilen
    • Dazu zählen Änderungen von
      • Betriebsart
      • Betriebszeit
      • Betriebsräumen
      • Personal
    • Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft
    • gegebenenfalls nimmt die Behörde eine entsprechende Änderung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende