Was erledige ich wo?Die hessische Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein zentrales Portal für Bürger- und Unternehmens-Anliegen erstellt: den Hessen-Finder. In ihm sind sämtliche Verwaltungsdienstleistungen zusammengefasst. Wir haben den Hessen-Finder nahtlos in unser Stadtportal aufgenommen. So finden Sie hier sowohl die Dienstleistungen der Stadt Rodgau als auch Dienstleistungen, die andere Behörden und Institutionen erbringen. WohngeldZuständige Behörde:Fachbereich Soziale DiensteAnsprechpartner: Sibilla Gutzmann Hintergasse 15 63110 Rodgau LeistungsbeschreibungWenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Achtung: Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. An wen muss ich mich wenden?An die Wohngeldstelle Ihres Landkreises, Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner. Welche Unterlagen werden benötigt?Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite. BemerkungenFachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stand: 21.11.2012 |