Was erledige ich wo?

Die hessische Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein zentrales Portal für Bürger- und Unternehmens-Anliegen erstellt: den Hessen-Finder. In ihm sind sämtliche Verwaltungsdienstleistungen zusammengefasst. Wir haben den Hessen-Finder nahtlos in unser Stadtportal aufgenommen. So finden Sie hier sowohl die Dienstleistungen der Stadt Rodgau als auch Dienstleistungen, die andere Behörden und Institutionen erbringen.

 

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Wohngeld

Zuständige Behörde:
Fachbereich Soziale Dienste


Ansprechpartner:

Sibilla Gutzmann
Hintergasse 15
63110 Rodgau Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 06106 693-1271
Fax 06106 693-2000
Symbol E-Mail E-Mail
Raum Raum 0.32
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Leistungsbeschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.


An wen muss ich mich wenden?

An die Wohngeldstelle Ihres Landkreises, Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.


Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stand: 21.11.2012