Wappen der Stadt Rodgau
 

Umfrage zur Breitbandversorgung Internet: Jede Stimme zählt!

Wie leistungsfähig soll das Internet im Kreis Offenbach in Zukunft sein?  Eine Studie soll jetzt den Bedarf nach höheren Übertragungsgeschwindigkeiten feststellen. Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Internetnutzern bestätigt, dass der Bedarf bei mindestens 25 bis 100 Mbit/s liegt, kann dies Wirklichkeit werden. Eine Umfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, kann den tatsächlichen Bedarf feststellen. Jede Stimme zählt!
Hier geht es zur Umfrage

Newsticker
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2. Stufe
hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr ... (mehr)

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Neue Förderrichtlinien für Vereinsinvestitionen 26.06.2012 


Die bestehende Regelung in den Vereinsförderrichtlinien gilt seit 2008. Danach wurde ein Investitionsförderbetrag in Höhe von 1 Million Euro für den Zeitraum von 5 Jahren, also 200 000 Euro pro Jahr, zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr läuft dieser Zeitraum ab und auch die Fördersumme wurde von den Rodgauer Vereinen bereits komplett in Anspruch genommen, so dass für 2013 eine Neufassung der Investitionsregelungen erforderlich wird, die das Stadtparlament am 25. Juni beschlossen hat. Auch nach den neuen Regelungen wird den Vereinen für das Jahr 2013 eine Investitionssumme von 200 000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab nächstem Jahr beschließt dann die Stadtverordnetenversammlung jeweils im März und damit im Vorgriff auf den Haushaltsplanfestlegungen zum Folgejahr die Höhe der zu vergebenden Mittel. Die Maximalförderung von 40% für jede Maßnahme ist solange möglich, wie der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Investitionsförderbetrag ausreicht. Sollte dieser Betrag überschritten werden, wird der Investitionsförderbetrag transparent nach einem klar definierten Schlüssel jährlich auf die antragstellenden Vereine aufgeteilt. Die konkrete Höhe des Zuschusses richtet sich dann nach der Mitgliederzahl des Vereines, der Anzahl seiner jugendlichen Mitglieder und einer für alle Vereine gleichen Basiszahl. Die Stadt weist alle Vereine, die für das Jahr 2013 Investitionsvorhaben planen, ausdrücklich auf den Abgabeschluss am 31. August des laufenden Jahres für Fördermittelanträge zum Jahr 2013 hin. Es kommt dabei nicht auf die Reihenfolge des Eingangs an, aber der Antrag muss bis zum Stichtag Ende August bei der Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt vorliegen. Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingegangenen Anträge werden sodann zeitgleich bewertet, alle Antragsteller erhalten kurzfristig eine Rückmeldung über die jeweilige mögliche Höhe der Investitionsförderung. Die komplette Neufassung der Vereinsförderungsrichtlinien kann in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Stadt, www.rodgau.de, eingesehen werden oder liegt als Druckexemplar in der Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt in der „Alte Apotheke“, Schwesternstraße 10 zur Mitnahme bereit.