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Umfrage zur Breitbandversorgung Internet: Jede Stimme zählt!

Wie leistungsfähig soll das Internet im Kreis Offenbach in Zukunft sein?  Eine Studie soll jetzt den Bedarf nach höheren Übertragungsgeschwindigkeiten feststellen. Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Internetnutzern bestätigt, dass der Bedarf bei mindestens 25 bis 100 Mbit/s liegt, kann dies Wirklichkeit werden. Eine Umfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, kann den tatsächlichen Bedarf feststellen. Jede Stimme zählt!
Hier geht es zur Umfrage

Newsticker
Jahrbuch für Rodgau in Arbeit
Das Jahrbuch für Rodgau wird zurzeit redaktionell überarbeitet und aktualisiert. Aus diesem Grund werden Informationen gesammelt, die ihre Verarbeitung in den unterschiedlichen Rubriken finden. Die städtische Presse- und Informationsstelle bittet insbesondere Vereine, ... (mehr)
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2. Stufe
hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr ... (mehr)

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Lärmschutz während der Fußball-Europameisterschaft 05.06.2012 


Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Zuvor hatte das Kabinett dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-EM erlassen hat. Im Gegensatz zu den Fußballgroßereignissen von 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung in diesem Jahr darauf verzichtet, eine bundesrechtliche Regelung über den Lärmschutz bei Public Viewings zu schaffen. „Die Verordnung schafft rechtliche Klarheit für Public Viewing während der EM“, so Puttrich. Die üblicherweise für den Tag, also bis 22 Uhr, geltenden Immissionsrichtwerte werden zur EM bis 1 Uhr nachts verlängert. „Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden“, betonte Puttrich. Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen. Auch der private Bereich ist von dieser Regelung ausgenommen. Die Stadt Rodgau bittet die Gaststättenbetreiber und Veranstalter ein geplantes Public Viewing rechtszeitig dem Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung. ordnungsamt@rodgau.de oder Telefon
693-1272, anzuzeigen, damit es bei akuten Lärmbeschwerden nicht zu einem vermeidbaren Einschreiten der Polizei kommt.