Wappen der Stadt Rodgau
 

Umfrage zur Breitbandversorgung Internet: Jede Stimme zählt!

Wie leistungsfähig soll das Internet im Kreis Offenbach in Zukunft sein?  Eine Studie soll jetzt den Bedarf nach höheren Übertragungsgeschwindigkeiten feststellen. Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Internetnutzern bestätigt, dass der Bedarf bei mindestens 25 bis 100 Mbit/s liegt, kann dies Wirklichkeit werden. Eine Umfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, kann den tatsächlichen Bedarf feststellen. Jede Stimme zählt!
Hier geht es zur Umfrage

Newsticker
Jahrbuch für Rodgau in Arbeit
Das Jahrbuch für Rodgau wird zurzeit redaktionell überarbeitet und aktualisiert. Aus diesem Grund werden Informationen gesammelt, die ihre Verarbeitung in den unterschiedlichen Rubriken finden. Die städtische Presse- und Informationsstelle bittet insbesondere Vereine, ... (mehr)
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2. Stufe
hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr ... (mehr)

Seiteninhalt

Magistrat

 

Magistrat
Magistrat
Aufgabe des Magistrates ist es, die von der Stadtverordnetenversammlung als gesetzgebendes Organ (Legislative) gefassten Beschlüsse umzusetzen. Der Magistrat ist also das ausführende Organ (Exekutive) und hat zur Erfüllung dieser Aufgaben die Stadtverwaltung mit ihren Bediensteten zur Verfügung.
 
Dem Magistrat gehören der von den Bürgerinnen und Bürger direkt gewählten Bürgermeister sowie die von der Stadtverordnetenversammlung gewählten haupt- und ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte an. In der Stadt Rodgau besteht dieses Gremium aus insgesamt neun Mitgliedern: Die Hauptamtlichen sind dabei auf sechs, die Ehrenamtlichen auf fünf Jahre gewählt.
 
Neben der Vorbereitung und Durchführung der Stadtverordnetenbeschlüsse obliegt dem Magistrat die Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Stadt. Elementare Grundlage hierzu ist der Haushaltsplan der Stadt, in welchem alle Plandaten enthalten sind, deren Ziele es zu verwirklichen gilt. Die wesentlichen Verwaltungsentscheidungen sind dem Magistrat vorbehalten, der hierzu regelmäßig montagnachmittags in nichtöffentlichen Sitzungen tagt. Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung sind die einzelnen Fachämter zuständig, die jeweils einem hauptamtlichen Magistratsmitglied über den Dezernatsverteilungsplan zugegliedert sind und deren jeweiliger Aufgabenbereich im Organisationsplan festgelegt ist.

 

Mitglieder nicht öffentlicher Bereich (ab 03/2013)  nicht öffentlicher Bereich (bis 02/2013)