Umfrage zur Breitbandversorgung Internet: Jede Stimme zählt!
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Die Nähe zum Flughafen Frankfurt / Main impliziert, dass auch Rodgau nicht unbelastet durch Fluglärm ist. Insbesondere Ostwindwetterlagen sind erhöhte Fluglärmbelastungen in Weiskirchen durch abfliegende Maschinen festzustellen.
Durch den Ausbau des Flughafens veränderte sich diese Situation.
Am 05.07.2010 wurde der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz, 1. Maßnahmenpaket, veröffentlicht. Insgesamt wurden 7 Maßnahmen vorgeschlagen, die lärmmindernde, aber auch lärmverteilende Effekte entfalten. Eine lärmverteilende Maßnahme ist die Einführung des neuen Anflugverfahrens „Segmented RNAV (GPS) Approach“, d. h. eines geänderten Anflugverfahrens in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr, wovon Rodgau und hier insbesondere der Stadtteil Weiskirchen erheblich betroffen war.
Bereits am 27.09.2010 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau eine Resolution verfasst, wonach das Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr einzuhalten ist und eine Erhöhung der Lärmmimmissionen über den Status Quo 2010 nicht akzeptiert wird.
Der Probebetrieb für das segmentierte Anflugverfahren wurde am 18.01.2011 aufgenommen und ab dem 10.02.2011 als Verordnung zum Regelflugbetrieb eingeführt.
Die Stadt Rodgau sowie die Städte Heusenstamm, Obertshausen, Neu-Isenburg, Seligenstadt, Alzenau und die Gemeinde Hainburg haben im März 2011 eine Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen die Einführung dieses neuen Anflugverfahrens eingereicht. Mit Einführung des Nachtflugverbotes zwischen 23:00 und 5:00 Uhr seit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30.10.2011, bestätigt durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 04.04.2012 und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau und Betrieb des Frankfurter Flughafens vom 29.05.2012 finden keine planmäßigen Flüge im Anflugverfahren „Segmented RNAV (GPS) Approach“ mehr statt.
Mit Urteil vom 27.11.2012 (9C 517/11.T) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass das Klageverfahren gegen das neue Anflugverfahren in der Hauptsache erledigt ist und die Kosten die Beklagten zu tragen hatten.
Mit diesem Urteil ist der Stadt Rodgau und den anderen beteiligten Kommunen ein Erfolg gelungen. Der Verwaltungsgerichtshof hat gegen die Interessen der Beklagten, Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamtaufsichtsamt für Flugsicherung und der Fraport AG als Beigeladene, die einer Erledigung nicht zugestimmt hatten, im Sinne der Kommunen entschieden. Die Beklagten wollten das Klageverfahren weiterführen um Rechtssicherheit für künftige Planungen zur Änderung von Flugrouten zu erlangen. Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt.
In der Begründung des Urteils wird ausgeführt, dass, sollte es zu einer zeitlichen Ausdehnung des Flugverfahrens „Segmented Approach“ kommen, es einer Änderung der Rechtsverordnung bedarf. Dies würde einen anderen und neuen Streitgegenstand darstellen, der auch eine wesentlich größere Anzahl Flüge als die bisherige Regelung umfassen würde. Sobald dies der Fall sei, bliebe es den jeweils Beteiligten vorbehalten, erneut Klage gegen die geänderte Rechtsverordnung einzureichen.
Aufgrund der Zunahme der Belastungen durch Fluglärm, insbesondere im Stadtteil Weiskirchen, hat die Stadt Rodgau eine Fluglärmmessstation dauerhaft in Weiskirchen aufgestellt.
Blau gestrichelte Linie: Segmentierter Anflug
Lila durchgezogene Linie: Abflugroute Ostwindbetrieb
FLUGLÄRM-MESSSTATION RODGAU:
Sie möchten sich die Fluglärm-Messdaten von Rodgau anhand einer Graphik oder die "Flugspuren Live" ansehen und über den Deutschen Fluglärmdienst e.V. eine Fluglärmbeschwerde versenden? Dann klicken Sie hier.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen - Teilplan Flughafen Frankfurt am Main zur Beteiligung offen gelegt.
Nach § 47 d des Bundes-Immissionschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Nähe von Großflughäfen aufzustellen.
Der Lärmaktionsplan kann über Lärmaktionsplan.Hessen.de aufgerufen werden.
Die Lärmkarten zum Flugverkehr sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter HLuG.de einzusehen.
Der Magistrat der Stadt Rodgau hat die Offenlage genutzt und eine Stellungnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt abgegeben.
Darin wird die Position der Stadt zum Thema Fluglärm deutlich dargestellt.
Auch im weiteren Verfahren wird die Stadt aktuell Stellung beziehen.
Hier können Sie die Stellungnahme der Stadt Rodgau einsehen.