
Der Schaufenster-
Wettbewerb 2013
ist beendet.
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Newsticker
Leseratten und Bücherwürmer haben neue Heimat
Die Regale im neuen Domizil der städtischen Bücherei in der Ludwigstraße 58-60 sind eingeräumt, die Computer am Netz und Büchereileiterin Nicole Köster freut sich auf viele Neugierige, die vorbei schauen. Anstrengend Tage liegen hinter ... (mehr)
Stage Fighters rocken beim Strandbadfestival
Die kreischenden Fans fehlen noch – zugegeben! Dabei sind die drei Jungs Niko, Niklas und Valentin, die gemeinsam mit Sarah als Rockband „Stage Fighters“ auftreten, echte Hingucker und vor allen Dingen ... (mehr)
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Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Zuvor hatte das Kabinett dem Verordnungsentwurf zugestimmt. Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-EM erlassen hat. Im Gegensatz zu den Fußballgroßereignissen von 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung in diesem Jahr darauf verzichtet, eine bundesrechtliche Regelung über den Lärmschutz bei Public Viewings zu schaffen. „Die Verordnung schafft rechtliche Klarheit für Public Viewing während der EM“, so Puttrich. Die üblicherweise für den Tag, also bis 22 Uhr, geltenden Immissionsrichtwerte werden zur EM bis 1 Uhr nachts verlängert. „Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden“, betonte Puttrich. Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen. Auch der private Bereich ist von dieser Regelung ausgenommen. Die Stadt Rodgau bittet die Gaststättenbetreiber und Veranstalter ein geplantes Public Viewing rechtszeitig dem Fachbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung. ordnungsamt@rodgau.de oder Telefon
693-1272, anzuzeigen, damit es bei akuten Lärmbeschwerden nicht zu einem vermeidbaren Einschreiten der Polizei kommt.